Und ja, es stimmt wohl, dass der Vermittlerbestand bei einer Poolinsolvenz nicht zwangsläufig gesichert ist – zumindest sind sich die Rechtsexperten darüber uneins. Im Insolvenzfall kommt es daher vor allem auf die konkreten Regelungen, sprich Garantien und schriftlich fixierte Sicherungssysteme an, die der Vertriebspartner in seinem Kooperationsvertrag mit dem betreffenden Pool vereinbart hat.
Wer trotzdem auf Nummer sicher gehen möchte, kann sich vor dem Start der Zusammenarbeit über die finanzielle Situation des betreffenden Pools informieren − sofern dies möglich ist. Qualitypool steht übrigens auf sicheren Beinen: Das Unternehmen liefert seit Jahren konstant starke Wachstumsraten. Darüber hinaus ist Qualitypool eine 100-prozentige Tochter der Hypoport AG, die an der Frankfurter Börse im SDAX gelistet ist und regelmäßig einen ausführlichen Geschäftsbericht veröffentlicht.
Viele Grüße
Eure QualityCrew