An dieser Stelle liefern wir Dir ein Update zu den anstehenden Anpassungen der KfW-Förderprogramme:

Ende Mai wurde offiziell von der KfW bestätigt, dass ab sofort Finanzvermittler das Beratungsgespräch dokumentieren und bestätigen dürfen. Konkret geht es um die Bestätigung bzw. Dokumentation, dass die Kunden das jeweilige Vorhaben noch nicht begonnen haben, was förderschädlich wäre.

Du kannst für den Vorgang folgendes Formular nutzen: Anlage Nachweis Beratungsgespräch

Wie schon in einem der letzten Newsletter erwähnt, möchte die Bundesregierung bis zum Jahr 2050 einen klimaneutralen Gebäudebestand realisieren. Deshalb hat sie mit der ab 01.07.2021 erhältlichen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ihre energetische Gebäudeförderung neu strukturiert und viele KfW-Programme ersetzt.

Deine Kund*innen können in Zukunft von höheren Darlehenssummen (BEG 261) und höheren Tilgungszuschüssen (BEG 261 und BEG 262) profitieren.

Hier sind die Änderungen im Detail:

1. KfW-Programm 151 wird zu BEG 261 Wohngebäude

  • Für den Kauf und die Sanierung eines Effizienzhauses
  • Maximaler Kredit für förderfähige Baukosten erweitert auf bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit; zusätzlich Erhöhung der Darlehenssumme um die Förderung für Fachplanung und Baubegleitung – abhängig vom Objekt
  • Erweiterung auf bis zu 75.000 Euro Tilgungszuschuss

 

2. KfW-Programm 152 wird zu BEG 262 Einzelmaßnahmen

  • Für Einzelmaßnahmen zur Erhöhung der Energie-Effizienz von Bestandsgebäuden
  • Erweitert auf bis zu 60.000 Euro Kredit je Wohneinheit für förderfähige Einzelmaßnahmen
  • Neu: Tilgungszuschuss bis 50 % der Förderkosten
  • Neu: Auch für Energieverbrauchsoptimierung und Einrichtung eines Wärmespeichers

 

3. KfW-Programm 153 wird zu BEG 261 Wohngebäude

  • Für den Neubau und Ersterwerb eines Effizienzhauses
  • Bis zu 100% der förderfähigen Sanierungskosten
  • Erweitert auf bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohneinheit (gestaffelt nach der jeweiligen Effizienzhaus-Stufe)
  • Maximal bis zu 37.500 Euro Tilgungszuschuss

 

4. KfW Wohneigentums-Programm 124 bleibt auch künftig weiter bestehen.

 

Achtung: Ablaufende Einreichungsfristen!

Wichtig für Dein Geschäft ist, dass die Einreichungsfristen vor dem Start der angepassten Programme schon ab dieser Woche (je nach Bankpartner) ablaufen. Der Endspurt läuft also bereits! In den myQ-News Finanzierung kannst Dich Dich über die Einreichungsfristen und den weiteren Ablauf vor und nach dem Start der neuen KfW-Programme informieren.

 

Aktuelle Infos von Europace 

Wir hatten in einer der letzten Newsletter-Ausgaben bereits über die Auswirkungen der KfW-Anpassungen auf die Europace-Plattform berichtet. Über weitere Infos von Europace halten wir Dich natürlich auf dem Laufenden.