Wegfall des Solidaritätszuschlags ab 2021 – Verkaufschance zum Jahresende
Der Soli ist Geschichte, zumindest für die meisten Bundesbürger. Ab 2021 entfällt die Abgabe für rund 90 Prozent aller Steuerzahler. Wichtig: Die Teilabschaffung des Soli bedeutet eine klare Steuerentlastung für die meisten Arbeitnehmer. Ca. 88 % der Gewerbetreibenden profitieren ebenfalls davon, wenn sie ausschließlich Gewerbeeinkünfte erzielen. Bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 61.717 EUR (ledig) bzw. 123.434 EUR (verheiratet) wird zukünftig kein Solidaritätszuschlag mehr fällig.
Neben dem Ansturm der Babyboomer auf die Rentenversicherung in den nächsten Jahren werden die Folgen der aktuellen Pandemie die wichtige Grundversorgung in Sachen Rente an die Belastungsgrenze bringen. Möglicherweise werden staatliche Eingriffe notwendig. Insofern macht es Sinn, jeden Ansatz zu nutzen, das persönliche Vorsorgekonzept weiterzuentwickeln.
Die Soli-Senkung zum 1.1.2021 kann gerade für geringe und mittlere Einkommen ein passender Anlass sein, einen weiteren – z.B. staatlich geförderten – Vorsorge-Baustein zu realisieren.
Solidaritätszuschlag-Ersparnis einfach für die Altersvorsorge nutzen
Durch die Ersparnis des Soli-Beitrages können Deine Kunden ihre Altersvorsorge erhöhen – und zwar ohne dass sie am Monatsende weniger auf dem Konto haben als bisher. Dazu kannst Du einfach den neuen Soli-Rechner der R+V nutzen. Er zeigt sofort, was die Soli-Ersparnis Deinen Kunden bringt und welche Lösungen Du anschließend anbieten kannst.
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Eins ist klar: Die Produktwelt 2021 dürfte sich durchaus deutlich verändern – also sichere Deinen Kunden möglichst die Produktinhalte aus 2020 (z. B. garantierte Rentenfaktoren)
Wir wünschen Dir viele spannende Soli-Kundengespräche!