SKG / DKB – Anpassung der Ratenkreditbedingungen
SKG (RK) – Anpassung der Lebenshaltungskosten und Wohnkostenpauschale zum 06.10.2022
Die SKG hat zum 06.10.2022 Anpassungen an den anzusetzenden Lebenshaltungskosten und der Wohnkostenpauschale vorgenommen und zwar wie folgt:
Lebenshaltungskosten:
Die Lebenshaltungskosten werden auf Basis der Antragsteller sowie dem angegebenen Familienstand berechnet.
30% des Primäreinkommens
mind. 700 € bei einer Person im Haushalt
mind. 940 € bei zwei Personen im Haushalt
Wohnkostenpauschale:
Pauschal 35 % des ermittelten Einkommens, mindestens jedoch 580 € (unabhängig vom angegebenen Wohnstatus)
Die angepassten Kriterien findest Du auf der SKG-Seite in Qpedia.
DKB (RK) – Zinsanpassung und Anpassung Kostenpauschalen zum 06.10.2022
die DKB hat zum 06.10.2022 ihre Kostenpauschalen angepasst:
Lebenshaltungskosten:
Die Lebenshaltungskosten werden auf Basis der Antragsteller sowie dem angegebenen Familienstand berechnet.
30% des Primäreinkommens
mind. 700 € bei einer Person im Haushalt
mind. 940 € bei zwei Personen im Haushalt
Wohnkostenpauschale:
Pauschal 35 % des ermittelten Einkommens, mindestens jedoch 580 € (unabhängig vom angegebenen Wohnstatus).
Die angepassten Richtlinie zum DKB-Privatkredit findest Du auf der DKB-Seite in Qpedia.