Sberbank – Mögliche Auswirkungen der Wirtschaftssanktionen auf Deine Kund:innen
Die von der EU beschlossenen Wirtschaftssanktionen betreffen auch die von uns bereits deaktivierte Sberbank, an die Du ggf. in der Vergangenheit einige Kund:innen vermittelt hast.
Noch offene Anträge werden nicht mehr abgewickelt werden und müssen bei anderen Banken platziert werden. Zudem scheint unserer Einschätzung nach ein Versuch der Umschuldung zum derzeitigen Zeitpunkt nicht sinnvoll zu sein, da es bereits Informationen gibt, die aktuell darauf hindeuten, dass einige Banken keine Kredite der Sberbank umschulden werden. Die Targobank hat dies bereits angekündigt. Hier geht es zur Meldung.
Welche Folgen können die Sanktionen und das bestehende Moratorium haben?
Es ist sehr wahrscheinlich, dass die Sberbank ihren Geschäftsbetrieb in Europa dauerhaft einstellen wird und Insolvenz anmelden muss. Vertraglich ändert sich hier für die Kund:innen zunächst nicht viel. An diesem Punkt kannst Du sie beruhigen. Entscheidend ist jedoch, dass als künftige Ansprechpartner die Insolvenzverwalter zuständig sind.
Sofern keine Abbuchung erfolgt empfehlen wir folgende Vorgehensweise:
Raten separieren und ggf. auf Weisung eines Insolvenzverwalters warten; ist die Klärung schwierig (mangels Ansprechpartner) und das Insolvenzverfahren ist bereits eröffnet, notfalls den zurückzuzahlenden Betrag bei der Hinterlegungsstelle des zuständigen Amtsgerichts deponieren. Als Schuldner hat man damit seinen Willen dokumentiert, zahlen zu wollen, während das Gericht klärt, wer der berechtigte Gläubiger ist.
Bitte gehe proaktiv auf Deine Kund:innen zu und informiere sie über die möglichen Auswirkungen.