R+V: Ernteversicherung Afrikanische Schweinepest wieder geöffnet
Das Warten hat ein Ende. Die Ernteversicherung ASP, für die seit 24.04.2020 ein Zeichnungsstopp in dem Haus der R+V besteht, wurde zum 01.01.2022 wieder geöffnet und in der Leistung verbessert.
Durch eine amtlich angeordnete Deklarationspflicht für Erntegüter aus Kerngebieten veranschlagt der Landhandel zur Deckung zusätzlicher Logistikkosten Wertminderungen. Dafür bietet die R+V jetzt eine Lösung:
Mit der beitragsfreien Erweiterung des Versicherungsschutzes sind diese Wertminderungen bis max. 10% des geltenden Markt- bzw. Kontraktpreises mitversichert. Diese Höhe reicht aus, um die höheren Kosten des Landhandels abzudecken.
Mit dieser Erweiterung bietet die R+V ihren Kunden eine Leistung, die es so am Markt sonst nicht gibt!
Die Deckungserweiterung für Wertminderungen kann kostenfrei für Bestandskunden eingeschlossen werden (Informationen hierzu folgen).
Bestandsbetriebe in Brandenburg/Sachsen, die bereits einen Schaden durch Wertminderung erlitten haben, werden ohne Anerkennung einer Rechtspflicht entschädigt.
Info-Material von R+V: ASP Zusatzklausel ab 01.01.2022
Für den Neuabschluss einer Ernteversicherung ASP gilt:
Ab 01.01.2022 zeichnet R+V wieder Neugeschäft mit der oben beschriebenen Deckungserweiterung. Der Antrag für das Neugeschäft wurde aktualisiert (hier geht es zum Antrag).
Die Voraussetzungen zur Zeichnung der ASP Deckung lauten wie folgt:
- Der Kunde hat bereits eine AgrarPolice, EVT oder AG 40-Vertrag oder
- er schließt zeitgleich eine AgrarPolice neu ab (mit Beginndatum innerhalb der nächsten 12 Monate).
- Jeweils gilt, dass der Netto-Beitrag dieser Policen mindestens 1.000 EUR betragen muss
Die Anträge zur ASP Ernteversicherung können wie gehabt an G_ASP_Ernte@ruv.de gesendet werden.