Klares Ziel ist die noch effizientere Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
Hierzu wurde eine Vielzahl von bestehenden Standards verschärft.
So sinkt zum Beispiel der Schwellenwert für Bareinzahlungen von 15.000,- € auf 10.000,-€, ein Transparenzregister soll die Geschäftspartneranalyse erleichtern und bisherige Identifizierungsverfahren wurden um elektronische Varianten erweitert.
Geldwäsche-Verdachtsmeldungen sollen künftig an neu einzurichtende zentrale Meldestellen gesandt werden, die sich EU-weit vernetzen und eine Anpassung des Bußgeldkataloges an die Geldwäscherichtlinie sieht künftig deutlich schärfere Sanktionen vor.
Hauptsächlich geht es hier um die Identifizierung Ihrer Kunden als Vertragspartner.
Die Legitimation erfolgt bei den meisten unserer Finanzierungspartner per Postident. Einige regionale Banken verlangen die Legitimation in einer Filiale vor Ort.
Um den Sorgfaltspflichten vollumfänglich gerecht zu werden wird bei immer mehr Finanzierungspartnern und Bausparkassen neuerdings auch eine Kopie des Personalausweises benötigt.
Um Nachforderungen und dadurch entstehende zeitliche Verzögerungen zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, am besten immer eine lesbare Kopie des Ausweis-/Passdokumentes Ihren Finanzierungsunterlagen beizulegen.
Hier finden Sie den Download, verlinkt auf die Seite des Bundesfinanzministeriums: