Bis zum 01.01.2024 müssen sich auch alle selbstregistrierten Versicherungsvermittler:innen bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen elektronisch registrieren.
Gemäß den Vorschriften nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (GwG) zählt auch jede:r selbstregistrierte Versicherungsvermittler:in zum Kreis der Verpflichteten. Damit ist man dazu verpflichtet, sich spätestens bis zum 01.01.2024 bei der FIU elektronisch zu registrieren.
Wer sich alles registrieren muss, steht im § 2 Abs. 1 des Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (GwG). So zählen u.a. auch Immobilienmakler dazu.
Die Registrierung findet über das elektronische Meldeportal „goAML“ statt.
Bislang war eine Registrierung nur dann notwendig, wenn ein Sachverhalt übermittelt werden sollte, der mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung im Zusammenhang stehen könnte. Nun muss sich jede:r selbstregistrierte Vermittler:in auch verdachtsunabhängig dort registrieren.
Die zentrale Aufgabe der FIU ist, Verdachtsmeldungen in Bezug auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung entgegenzunehmen, zu sammeln, zu bewerten und schließlich Transaktionen zu untersagen oder andere Sofortmaßnahmen anzuordnen.
Welche Auswirkungen kann es haben, wenn Du Dich nicht registrierst?
In diesem Fall drohen Bußgelder (siehe § 56 GwG). Bei dauerhaften und/oder wiederholten Verstößen könnte der Entzug der Gewerbeerlaubnis im Raum stehen, weil durch das Vorliegen die persönliche Zuverlässigkeit angezweifelt werden könnte. Dazu könnte man im Zweifelsfall auch eine Beteiligung am Straftatbestand der Geldwäsche bei Verstoß gegen die Pflichten des GwG unterstellen.
Hier geht’s direkt zum Meldeportal „goAML“
Und hier erhältst Du weitere Infos über die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen