KfW: Die neuesten Bekanntgaben

 

Fördermittel für energie­effiziente Neubauten sind erschöpft

Die Nachrichten seitens der KfW überschlagen sich in diesen Tagen: Wenige Stunden nach der Bekanntgabe, dass es neue Fördermittel für energieeffiziente Neubauten gibt, waren sie in der vergangenen Woche wegen der enorm hohen Nachfrage bereits komplett ausgeschöpft. Die Förderungen für die Effizienzhaus-/Effizienzgebäude-Stufe 40 bzw. 40 Erneuerbare Energien (EE) sind nicht mehr beantragbar. Es können entsprechend keine Anträge mehr für Neubauvorhaben mit den Klassifizierungen aus Stufe 1 gestellt werden.

Zugesagte Anträge sind nicht betroffen. Wenn bereits ein Antrag gestellt wurde und die KfW eine Finanzierungs­zusage erteilt hat, ist die Förderung reserviert. Der Kredit wird ausgezahlt, sobald die durchleitende Bank diesen bei der KfW abruft.


Start Stufe 2 der Neubauförderung seit 21.04.2022

Am 21.04.2022 ist Stufe 2 der Neubauförderung gestartet. Die Förderung wird ausschließlich in den Kreditvarianten 261/263 angeboten. Die Beantragung eines Zuschusses ist weiterhin für Betroffene des Hochwassers 2021 möglich, für alle Übrigen entfällt sie.

Gefördert wird nur die Effizienzhaus-/Effizienzgebäude-Stufe 40 Nachhaltigkeit (NH). Voraussetzung hierfür ist das Qualitäts­siegel Nach­haltiges Gebäude. (Das Qualitäts­siegel nach­haltiges Gebäude ist bereits seit Mitte 2021 optionaler Teil der Bundes­förderung für effiziente Gebäude (Bonus im Rahmen der „Nachhaltig­keits-Klasse“) und wird nun verpflichtend, um die Neubau­förderung beantragen zu können. Damit wird ein wichtiges Signal für die Neu­ausrichtung auf nach­haltiges Bauen gesetzt.)

Zusätzlich ist zu beachten, dass zur Bewilligung der Förderungen BEG 261 und BEG 262 die Auflassungsvormerkung eingetragen ist. Nur wer im Grundbuch steht, wird als Antragstellerin oder -steller bei der KfW anerkannt. Bei Grundstücken im Eigentum einer Kommune genügt auch die Vorlage einer verbindlichen Kaufoption zur Antragsberechtigung der zukünftigen Eigentümerin bzw. des zukünftigen Eigentümers.

Weitere Details zur Meldung der KfW findest Du hier.