KfW: Einstellung von Förderstandards im BEG-Programm 261
Die KfW hat mitgeteilt, dass es im Programm 261 (und weiteren, die nicht über BaufiSmart erhältlich sind) zum 01.02.2022 Änderungen geben wird: Die Förderstandards für Neubauten werden eingestellt.
Das bedeutet, dass ab dem genannten Datum unter anderem im Programm 261 die Förderstandards „Effizienzhaus/-gebäude 55, Effizienzhaus/-gebäude 55 Erneuerbare Energien, Effizienzhaus/-gebäude 55 Nachhaltigkeit im Neubau“ nicht mehr angeboten werden.
Hintergrund dieser Maßnahme ist, dass die Bundesregierung die ehrgeizigen Klimaziele erreichen möchte. Fördergelder fließen deshalb in Zukunft vermehrt dahin, wo das CO2-Einsparpotenzial am höchsten ist – in Gebäudesanierungen und besonders effiziente Neubauten.
Bis einschließlich 31.01.2022 können Anträge gestellt werden, empfohlen wird seitens der KfW allerdings eine Einreichung bis max. 14.01.2022 – bei der durchleitenden Bank entsprechend früher – damit eventuell erforderliche Änderungen am Antrag noch vorgenommen werden können, die ab dem 01.02.2022 technisch nicht mehr möglich sind.
Andere Effizienzhaus-Stufen sowie Gebäudesanierungen fördert die KfW unverändert.
Nähere Informationen zu den Anpassungen findest Du in den folgenden Anlagen der KfW. Die angepassten Merkblätter sind voraussichtlich ab Anfang Januar 2022 bei der KfW abrufbar.