Neuer ING Baufinanzierungsantrag ab dem 01. Juli 2021

Die ING hat ihren Baufinanzierungsantrag angepasst. Dieser enthält jetzt Detailfragen zur Europäischen Bankaufsichtsbehörde (EBA) und eine zusätzliche Einwilligungserklärung zur Kontaktaufnahme, die von Deinen Kunden beantwortet werden müssen. Neben der Unterschrift auf der Europace-Selbstauskunft benötigt die ING zukünftig auch eine Unterschrift auf dem Eigenantrag.

Deshalb hat Europace den Prozess zur Erzeugung des neuen ING-Antrages bereits vor der Annahme des Finanzierungsvorschlag im System hinterlegt. Das Dokument wird zeitgleich mit der Europace-Selbstauskunft im Reiter Dokumente generiert und enthält dann schon die eingegebenen Daten. So kannst Du den Antrag ganz leicht in Deine Unterschriften-Routine integrieren.

Achtung: Ab dem 01.07.2021 akzeptiert die ING ausschließlich Vorgänge mit unterschriebenem ING-Eigenantrag

Unsere Tipps für Dich

  • Erster Schritt: Vermerke die ING-Vorgangsnummer auf dem Antrag
  • Bleib im Flow: Lass Deine Kund:innen neben der Selbstauskunft auch gleich den ING-Eigenantrag und die Fragen zur Europäischen Bankaufsichtsbehörde (EBA) ausfüllen und unterschreiben
  • Notiz am Rande: Die Europace-Selbstauskunft ist zwar optional, aber wir empfehlen Dir die Selbstauskunft als Backup zu behalten. So bleibst Du in der Bankauswahl flexibel
  • Halte den Prozess schlank: Für die Bearbeitung brauchst Du neben der Unterschrift auf der Europace-Selbstauskunft lediglich eine zweite Unterschrift auf dem ING-Eigenantrag.

Alle Neuerungen im Auftrag auf einen Blick

Die erste Anpassung findest Du auf Seite 3 des Antrages. Sie betrifft die Anpassung der KfW-Programme, die ab dem 01.07.2021 beantragt werden können.

Ergänzend gibt es auf Seite 4 Fragen zur EBA. Die „Guidelines on loan origination and monitoring“ der EBA (European Banking Authority – Europäische Bankenaufsichtsbehörde), die am 30.06.2021 in Kraft treten, fordern alle Banken dazu auf, eine ordnungsgemäße Bewertung von Kreditanfragen sicherzustellen. Dazu gehört auch eine Einschätzung Deiner Kundinnen und Kunden zu Ereignissen in der Zukunft, die möglicherweise einen negativen Einfluss auf die Rückzahlung des Darlehens haben.

Im Beratungsgespräch erörterst Du mit Deinen Kundinnen und Kunden bereits zukünftige Risiken. Bitte informiere die Kund:innen zur „Einschätzung zur Darlehensrückführung bei unerwartet eintretenden Ereignissen und lass Dir die 3 Fragen unbedingt beantworten, damit keine Rückstellung des Antrags erfolgt. Das gilt für erwartete oder unerwartete Ereignisse, die einen Einfluss auf die Rückzahlungsfähigkeit der Kundinnen und Kunden haben genauso, wie wenn diese Ereignisse vermutlich nicht eintreffen.

Noch ein Hinweis zum Datenschutz: Bitte gib in den Erläuterungen keine spezifischen Informationen zum Beispiel über eventuell vorhandene Versicherungen an (Versicherung, Versicherungsnummer o.ä.). Es genügt eine allgemeine Beschreibung.

So sieht der neue Frageabschnitt im Antrag aus:

Die letzte Neuerung ist die Ergänzung der Einwilligungserklärung. Die ING möchte in regelmäßigen Abständen mit euren gemeinsamen Kundinnen und Kunden „ins Gespräch“ kommen – zum Beispiel bei einer Zufriedenheitsbefragung oder wenn die ING zu weiteren Produktangeboten informieren möchte. Das kann die ING im Rahmen der DSGVO nur tun, wenn eine schriftliche Einwilligung vorliegt. Die Einwilligungserklärung (siehe S. 5 im Antrag) wurde angepasst und es muss durch den Kunden eine Zustimmung erfolgen.

Du hast Fragen? Dein persönlicher Kreditspezialist oder das Proservice-Team stehen unter 0451 / 1408 3667 oder proservice@qualitypool.de gerne für Dich zur Verfügung.