ING: Neue Mindestunterlage und Anpassungen zum 22.11.2021
Die anstehende Energiewende, die für Banken herausfordernde EU-Taxonomie und die sich ausweitende Digitalisierung bringt Veränderungen mit sich. Gleichzeitig rücken regulatorische Vorgaben die Kundensicherheit mit Blick auf zukünftige Ereignisse immer stärker in den Fokus. Ein Beispiel dafür ist die Aufnahme der Richtlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde in den ING-Antrag. Damit die ING auch weiterhin gut aufgestellt ist, wird sie die Baufinanzierung zunächst in folgenden Punkten anpassen:
1. Energieausweis als neue Mindestunterlage
Ab 22.11.2021 ist der Energieausweis bei allen Finanzierungsarten grundsätzlich als Mindestunterlage einzureichen. Sowohl der Verbrauchs- als auch der Bedarfsausweis werden von der Bank akzeptiert. Bei Neubau wird der Energieausweis auch in einer vorläufigen Variante anerkannt. Sollte ein Energieausweis bei Beantragung noch nicht vorliegen, notiere bitte den Grund auf Seite 4 des Antrags im Feld „Bemerkungen“ und reiche den Energieausweis nach (siehe auch Herauslagekriterien, Punkt 3.7). Die ING behält sich vor, diesen als Auszahlungsvoraussetzung zu einem späteren Zeitpunkt nachzufordern.
2. Pauschalen für Lebenshaltungskosten und Mietbelastungen plus neue Sensitivitätsanalyse
Die Pauschalen für Lebenshaltungskosten und Mietbelastungen werden ab 20.11.2021 auf die Haushaltsgröße abgestellt (siehe auch Herauslagekriterien, Punkt 2.2.5). Um den regulatorischen Anforderungen gerecht zu werden, führt die ING im Rahmen der Kreditprüfung zusätzlich eine „Sensitivitätsanalyse“ durch, die potentielle negative Einkommensentwicklungen berücksichtigt. Beides wird bereits in der Zinssuche sowie im Prescoring berücksichtigt.
Wichtig: Wenn die noch die bis dahin gültigen Pauschalen berücksichtigen werden sollen, score Deine Anträge bitte bis Freitag, den 19.11.2021, um 11:00 Uhr und reiche die grüngescorten Anträge per Upload bis spätestens 22.11.2021 vollständig bei der Bank bzw. Deinem Kreditspezialisten ein.
3. Großbritannien ist kein EU-/EWR-Staat mehr
Bürger:innen aus diesem Land müssen für die Baufinanzierung in Zukunft den Nachweis einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis erbringen (siehe auch Herauslagekriterien, Punkt 1.2).
Eine markierte Version der vorgestellten Änderungen stellen wir Dir in myQ zur Verfügung:
- Herauslagekriterien
- Mindestunterlage
- Checkliste zum Objektwechsel