Die Eingabemaske dient als Unterstützung für eine IDD-konforme Beratung. Im Ergebnis erfolgt eine übersichtliche Gegenüberstellung aller Tarife mit den jeweiligen Risikoklassifizierungen sowie einer Beurteilung der Eignung anhand der angegebenen Risikopräferenzen des Kunden.
- Geeignetheitsprüfung/Angemessenheitsprüfung
Die Geeignetheitsprüfung (gem. § 7c Abs. 1-3 VVG-E) im Kundenwunsch ist eine Grundlage für die Empfehlung von Versicherungsanlageprodukten unter Berücksichtigung der persönlichen Umstände des Kunden.
Die Kenntnisse und Erfahrungen des Kunden sowohl im Wertpapier- als im Versicherungsanlagebereich müssen für die Prüfung festgestellt werden. Hierbei kann zwischen den Eingabewerten „Kenntnisse/Erfahrungen vorhanden“, „Kenntnisse im Rahmen der Beratung vermittelt“, „Keine Kenntnisse/Erfahrungen vorhanden“ und „Keine Angaben“ ausgewählt werden.
Hinsichtlich der finanziellen Verhältnisse sind Angaben zur Höhe des regelmäßigen Einkommens, der finanziellen Verpflichtungen sowie die vorhandenen Vermögenswerte erforderlich.
Zusätzlich ist eine Information über die mit der Beratung verfolgten Ziele sowie der Risikobereitschaft des Anlegers notwendig.
Erst in Verbindung mit der eigenen Risikoeinstufung des Kunden kann eine Tarifempfehlung erfolgen.
Erhält der Berater diese Angaben nicht, darf in diesem Zusammenhang keine Empfehlung ausgesprochen werden. Dieser Fall wird mit dem Eingabewert „keine Angaben“ dokumentiert.