Aktualisierung der Rahmenbedingungen
Zum 20.03.2023 hat die HVB ihre Rahmenbedingungen aktualisiert. In der neuen Version finden sich prozessuale Verbesserungen sowie Ergänzungen um Definitionen und Hinweise.
Die Highlights aus der Aktualisierung der Rahmenbedingungen sind:
- Erweiterung der Probezeitregelung für alle Branchen
- Voraussetzung: Darlehensnehmer:innen müssen mindestens 36 Monate Berufserfahrung in derselben Berufsgruppe nachweisen und belegen können
- Erweiterung der Berufsgruppen bei befristeten Arbeitsverhältnissen
- IT, Rechtsanwält:innen, Steuerberater:innen, Wirtschaftsprüfer:innen, Apotheker:innen
- Erweiterung Ansatz Schichtzuschläge
- sofern berufstypisch, branchenüblich und nachhaltig
- Öffnung der Finanzierbarkeit hinsichtlich Sanierungsobjekte
- wenn Sanierungskonzept vorliegt und baubegleitender Sachverständiger einbezogen wird
- Regelung Pfandtausch (unter gewissen Voraussetzungen)
- Grundbuchbildung
- keine zwingende Voraussetzung wenn Flurstück existiert sowie Vermessung erfolgt ist
Die neuen Rahmenbedingungen findest Du auf der Qpedia-Seite der HVB in myQ.
Aktion „Zinsrabatt für Heilberufe und Freiberufler“ verlängert
Aufgrund der positiven Rückmeldungen, möchte Dich die HVB darüber informieren, dass der Zinsrabatt für Heilberufe und Freiberufler vorerst bis zum 28.04.2023 verlängert wird.
Weiterhin erhalten Deine Kunden aus den Berufsgruppen Heilberufe (z.B. Ärzte, Apotheker, Physiotherapeuten) und Freiberufler (z.B. Rechtsanwalt, Unternehmensberater etc.; ohne Existenzgründung) einen Nachlass in Höhe von -10 BP auf die per Schnittstelle ermittelte Kondition.
Dies gilt für Darlehenssummen von 400 T Euro bis 1 Mio. Euro für den Kauf von Bestandsimmobilien (+ eventuelle Modernisierung/Sanierung) sowie Neubauvorhaben.
Die HVB bittet um den Hinweis „Zinsrabatt für Heilberufe und Freiberufler“ in den Übergabedokumenten/Notizfeld bei Falleinreichung. Der Nachlass auf die Schnittstellenkondition wird dann nach Einreichung bei der HVB in der Bearbeitung berücksichtigt.