Die neuen Anpassungsfaktoren bzw. Summenanpassungen für die Hausrat-, Wohngebäude- und Glasversicherung für das Jahr 2021 der HDI liegen vollständig vor. Einen Überblick der ab 01.01.2021 geltenden Faktoren sind in den Erläuterungen der Anpassungsfaktoren enthalten.
Die neuen Faktoren gelten für das Neugeschäft mit Beginn ab 01.01. sowie für das Bestandsgeschäft ab der Hauptfälligkeit 2021.
Die vom GDV veröffentliche Summenanpassung für die Hausratversicherung ergab erstmalig eine rückläufige Entwicklung des Index. Bedingungsgemäß erfolgt eine Anpassung von -0,3 %. Eine tatsächliche Reduzierung der Versicherungssumme ergibt sich erst ab einer vereinbarten Versicherungssumme von 167.000 EUR. Hierzu zwei Beispiele:
Beispiel 1: VSU 130.000 EUR
Bei einer aktuellen Versicherungssumme von 130.000 EUR würde sich nach der Anpassung von -0,3 % eine neue Versicherungssumme von 129.610 EUR ergeben [130.000 EUR — 0,3 %(390 EUR) = 129.610 EUR].
Bedingungsgemäß wird die Versicherungssumme auf volle 500 EUR aufgerundet (in diesem Fall auf 130.000 EUR). Es ergibt sich keine Veränderung der Versicherungssumme.
Beispiel 2: VSU 167.000 EUR
Bei einer aktuellen Versicherungssumme von 167.000 EUR würde sich nach der Anpassung von -0,3 % eine neue Versicherungssumme von 166.499 EUR ergeben [167.000 EUR — 0,3 %(501 EUR) = 166.499 EUR].
Bedingungsgemäß wird die Versicherungssumme auf volle 500 EUR aufgerundet (in diesem Fall auf 166.500 EUR). Es kommt zu einer Reduzierung der Versicherungssumme.
Ist die Versicherungsnehmer*in mit der bedingungsgemäß vereinbarten Anpassung nicht einverstanden, kann er dieser widersprechen.