HanseMerkur – ZukunftsGarantie anstelle Zinssenkung I Informationen zum Jahresende (Riester- und Basisrente)

Rechnungszinssenkung 2022

Zum 01.01.2022 wird in Deutschland der Höchstrechnungszins für die Lebensversicherung von 0,90% auf 0,25 % gesenkt.

ZukunftsGarantie der HanseMerkur jetzt sichern mit „Ankerverträgen“ 

  • „Ankerverträge“ können in allen drei Schichten genutzt werden, um die Rechnungsgrundlagen von heute auch für die Zukunft zu sichern. Die ZukunfsGarantie ist in allen HanseMerkur Rentenprodukten nach der Mehrberatungs-Tarifvariante enthalten und gilt für Vertragserhöhungen wie z.B. Zuzahlungen, Beitragserhöhungen, Dynamiken aber auch Zulagen!
  • Spätester Versicherungsbeginn für „Ankerverträge“ bei der HanseMerkur in der Tarifgeneration 2017 ist der 01.03.2022.
  • Die Sicherung der Rechnungsgrundlagen muss durch die Policierung von Verträgen für die Tarife der Generation 2017 bis zum 31.12.2021 oder durch eine (bedingte) Annahmeerklärung der HanseMerkur erfolgen.

Was besagt die ZukunftsGarantie?

Kunden-Vorteil für mehr Leistung!
„Mit der ZukunftsGarantie garantiert die HanseMerkur Deinen Kunden, dass bei Erhöhungen im Rahmen einer Günstigerprüfung abgewägt wird, ob die zum Zeitpunkt der Erhöhung oder die zu Vertragsbeginn geltenden Rechnungsgrundlagen für die Berechnung der endfälligen Garantieleistungen vorteilhafter für Deine Kunden sind.“

Sichere Deinen Kunden die ZukunftsGarantie durch den Abschluss eines Rentenvertrages im Hause der HanseMerkur!

Besondere Hinweise für Beiträge bei Riester- und Basisrenten (2021)

Beiträge für Neuabschlüsse zu Riester- und Basisrenten können nur unter folgenden Voraussetzungen für 2021 steuerlich geltend gemacht werden:

  • Die Antragsstellung, der Antragseingang (im Haus der HanseMerkur) und der Versicherungsbeginn müssen in 2021 liegen.
  • Alle Einlösungsbeiträge bei Neuabschlüssen mit laufenden Beiträgen und Zu- oder Einmalbeiträgen müssen vom Kunden bis zum 31.12. per Überweisung an die HanseMerkur Lebensversicherung AG gezahlt werden.

Somit müssen alle nach dem 17.12. eingereichten Riester- und Basisrenten-Anträge, die steuerlich oder zur Sicherung der Förderung durch Zulagen noch für das Jahr 2021 gelten sollen, den Einlösungsbeitrag und die Zu- und Einmalzahlung per Überweisung auf das Konto DE24 2003 0000 0000 2414 14 (BIC: HYVEDEMM300 (Hamburg) UniCreditBank) eingezahlt werden.

Wenn die Versicherungsscheinnummer nicht bekannt ist, gib bitte im Verwendungszweck den vollständigen Kundennamen, die Postleitzahl und falls bekannt, die Personennummer an. Die Erteilung einer Lastschrifteinzugsermächtigung reicht im Regelfall für eine rechtzeitige Zahlung in 2021 nicht aus.

Bitte beachte: Auch bei Zuzahlungen zu Bestandsverträgen ist eine Identifizierung des Antragstellers nach dem Geldwäschegesetz durch den Personalausweis notwendig.

Wenn der Erst- und/oder Einlösebeitrag per Überweisung gezahlt und die Folgebeiträge eingezogen werden sollen, erteile bitte im Antrag das Lastschriftmandat und vermerke im Feld „Besondere Vereinbarungen“, dass der erste Beitrag (Zu- und Einmalzahlungen) überwiesen wird.

Dokumente
Zertifikat ZukunftsGarantie Kundenflyer
Besondere Hinweise für die Beiträge von Riester und Basisrente

Bei Rückfragen steht Dir Dein persönlicher Ansprechpartner gerne zur Verfügung.

Matthias Werwath
(040) 4119 4052
0177 351 79 01
Matthias.werwath@hansemerkur.de