Hannoversche Leben: Änderungen in den Finanzierungsrichtlinien
die Hannoversche hat folgende Änderungen in ihren Finanzierungsrichtlinien vorgenommen:
Objektrichtlinien
- Objektbewertung
Verkehrswert > Kaufpreis: Der Verkehrswert wird maximal durch den Kaufpreis begrenzt. Ausnahme Familienkauf: Der Verkehrswert kann auch größer als der Kaufpreis sein.
Darlehensrichtlinien
- Finanzierungsgrund
Forward: 16. bis 36. Monat Forward-Aufschlag 0,02 % pro Monat
- Darlehenssumme
Darlehensbetrag > 400.000 EUR ≤ 500.000 EUR: max. 80 % des Sprengnetter- Beleihungswertes
- Vorlasten Abt. II
Nicht erlaubte Vorlasten (Rangrücktritt bzw. Löschung erforderlich): Wohnrechte / Nießbrauch / Wohnbesetzungsrechte können im Nachrang stehen bleiben, müssen nicht zwangsläufig gelöscht werden
- Vorlasten Abt. III
Vorlasten / fremde Grundpfandrechte an 1. Rangstelle: Streichung der Alternativregelung, Rothinweis
- Bereitstellungszinsen
Verlängerung bereitstellungszinsfreie Zeit bis 24 Monate: gegen Zinsaufschlag in Höhe von 0,02 %-Punkte pro Monat für den 16. Bis 24. Monat
Bonitätsrichtlinien
- Einkommen (Fortsetzung)
Befristetes Arbeitsverhältnis: Ausnahmen bei besonderen Berufsgruppen (Ärzte, wissenschaftliche Mitarbeiter, Zeitsoldaten etc.), Rothinweis
- Tilgung
Keine Volltilgung bis zum Renteneintritt des älteren Darlehensnehmers: Streichung der Alternativregelung, Rothinweis
Die Änderungen sind in der beigefügten Finanzierungsrichtlinie grau hinterlegt.