Frankfurter Sparkasse: Neue Finanzierungsgrenzen und Hinweis zu pandemiebedingten Einschränkungen
Bisher waren Finanzierungen der Frankfurter Sparkasse für Kapitalanleger auf 90% Kaufpreis limitiert.
Ab sofort gelten neue Finanzierungsgrenzen für Selbstnutzer und Kapitalanleger im nicht risikorelevanten Kreditgeschäft (Obligo unter 1 Mio €):
Voraussetzungen:
- Die Antragsteller müssen in einer Schattenrechnung eine Annuität von 7% nach Abzug aller Kosten tragen können
- Finanzierungsobergrenze ist max. 110% des von der FraSpa ermittelten Marktwertes
Pandemiebedingte Einschränkungen
Die Frankfurter Sparkasse hat uns darauf hingewiesen, dass pandemiebedingt ab sofort wieder folgende Einschränkungen gelten:
Es werden keine Verträge in den Räumlichkeiten der Frankfurter Sparkasse unterschrieben.
- Verträge ab Risikorelevanzgrenze größer 1 Mio € Obligo werden den Kunden im Fernabsatz zugestellt.
- Anträge für Antragsteller mit unzureichenden Deutschkenntnissen und Einbindung eines Dolmetschers können ab sofort nicht mehr angenommen werden. Die FraSpa informiert uns umgehend, wenn sich dies wieder ändert.