Frankfurter Sparkasse: Änderung der Kriterien
Erfreulicherweise kann die Fraspa einige pandemiebedingte Verschärfungen zurücknehmen:
- Verzicht auf schriftliche Kundenaussage, inwieweit die Kunden von den wirtschaftlichen Folgen der anhaltenden Covid 19-Pandemie betroffen sind
- Abhängig Beschäftigte im EU-Ausland, in der Schweiz und UK werden nach den Vorgaben Punkt 1.3. der Herauslagekriterien wieder angenommen. Verträge werden auch wieder in den Räumen der Frankfurter Sparkasse unterschrieben.
- Es wird kein pauschaler Abschlag mehr i. H. v. 20% des Einkommens berücksichtigt, wenn Arbeitgeberbranchen während der Pandemie stark betroffen waren.
Folgende Regeln bleiben bzw. sind neu zu beachten:
- Betroffenheit von Kurzarbeit ist im Antrag auch weiterhin deutlich sichtbar mit anzuzeigen.
- Bitte beachte, dass auch weiterhin Einschränkungen oder weiterer Informations- und Unterlagenbedarf zur Antragsgruppe selbstständige Gewerbetreibende bestehen. Kontaktiere bei Fragen bitte Deinen Vermittlerbetreuer.
- Neues Informationsblatt bei selbstständigen, gewerbl. tätigen Antragstellern
- Formular Bankenspiegel bei selbstständigen, gewerbl. tätigen Antragstellern
- Baufinanzierungen für Firmenkunden können im Vermittlerkanal nicht mehr abgebildet werden.
- Größenkriterien: 50 Vollzeitkräfte und >= 10 Mio Euro Jahresumsatz oder >= 10 Mio. Euro Bilanzsumme
Der Herauslagekriterienkatalog wird im Nachgang von der Fraspa angepasst. Bitte beachte bereits jetzt die geänderten Kriterien und nutze ab sofort die neuen Formulare.