Finanzierung der Baubegleitungs- und Nachhaltigkeitszertifizierungskosten bei KfW-Förderung

 

Europace bedankt sich für das zahlreiche Feedback zur Umsetzung der neuen KfW-Förderprogramme. Als nächsten Schritt erweitern sie jetzt das Regelwerk für Dich. Neben den ursprünglichen Investitionskosten kannst Du nun auch die Baubegleitungs- und Nachhaltigkeitszertifizierungskosten mit in die KfW-Förderung einbeziehen.

Wann: ab sofort in BaufiSmart

Was ist neu

  • Anhebung der maximalen Fördersummen in Abhängigkeit von Programm, Vorhaben und Investitionsobjekt
    • Beispiel: Beim Programm 261 ist beim Neubau eines Einfamilienhauses eine bis zu 20.000 Euro höhere Förderung möglich
  • Bei Überschreitung der ursprünglichen Förderung, informiert eine Hinweismeldung darüber, dass die übersteigenden Mittel nur für die genannten Kosten eingesetzt werden können
    • Beispiel: ,,Der Kreditbetrag übersteigt 150.000 EUR pro Wohneinheit. Der zusätzliche Betrag wird nur zur Finanzierung der Kosten einer Baubegleitung und/oder Nachhaltigkeitszertifizierung gewährt.“
  • Erfasse die Kosten für die Baubegleitung bzw. die Nachhaltigkeitszertifizierung wie alle anderen mit der Investition verbundenen Kosten, z. B. Architektenleistungen, Bodengutachten etc., in den bereits vorhandenen Eingabefeldern. 
  • Es erfolgt bei der Maximalsummenberechnung ein Abgleich mit den Gesamtkosten des Vorhabens

Vorteile

  • Höhere KfW-Förderung möglich: Durch die Anhebung der Maximalsummen kannst Du für Deine Kund:innen eine höhere KfW-Förderung in den Finanzierungsvorschlag integrieren.
  • Transparente Förderung: Die Förderung der Kosten durch Tilgungszuschüsse wird im Tilgungsplan ausgewiesen.