ERGO – Aktualisierung der Abwicklungshinweise
Die ERGO hat ihre Abwicklungshinweise zur Baufinanzierung aktualisiert. Die neuste Version findest Du hier hinterlegt.
Folgende Änderungen wurden vorgenommen:
- Mindestbodenrichtwert für EFH und ZFH wurde angehoben auf 60 € pro m². Diese Regelung existiert bereits seit Ende Q1 2021 und wurde nun in den Abwicklungshinweisen richtig abgebildet
- Die Regelung „10 Jahre Restnutzungsdauer nach Volltilgung des Darlehens“ wurde als Ausnahme für eine kürzere Restnutzungsdauer entfernt
- Eine Beleihung von Zweifamilienhaus ist möglich wenn die jeweilige Doppelhaushälfte einzeln beliehen werden kann
- Zusatzobjekte mit einer Vorlast werden nicht akzeptiert
- 3% Mindesttilgung + Mindestbodenrichtwert von 150 € wurden bei >80% Auslauf als Zusatzbedingung entfernt. Diese Regelung existiert bereits seit Jahresanfang und wurde nun in den Abwicklungshinweisen richtig abgebildet
- Bei Finanzierungen <400 TEUR gilt ein neuer Gutachtenprozess. Ein Expressgutachten wird vor der Vertragsausstellung erstellt
- Eine Zustellungsvollmacht ist für Nicht-EU-Auslänger nicht mehr erforderlich
- Das Verhältnis zwischen Einkommen und Gesamtverbindlichkeiten wurde von 100 auf 120 angehoben
- Bei Privatier wurde die kalkulatorische Annuität von 6% auf 5% gesenkt
- Die Begrenzung auf maximal 13 Monatsgehälter wurde entfernt
- Die Spanne für Tilgungssatzänderungen wurde gesenkt von 3% auf 2%
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