Standort Bayreuth: Einfache und schnelle Deckungserweiterung: Naturgefahren inkl. Überschwemmung mit Rückstau

Die Flutkatastrophe in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz, aber auch in Teilen von Bayern und Sachsen zeigt auf, welch verheerenden Schaden die Natur bzw. Unwetter anrichten kann und lehrt uns, dass eine Absicherung gegen Naturgefahren inkl. Überschwemmung für Betriebe existenziell sein kann. Die HDI unterstützt mit einem vereinfachten Prozess für einen einfachen und schnellen Einschluss von Naturgefahren inkl. Überschwemmung mit Rückstau bei Kunden mit Bestandsverträgen.

Vereinfachter Einschluss von Naturgefahren inkl. Überschwemmung mit Rückstau bei Firmen-Bestandsverträgen

Was ist zu tun?

  • Die Anfrage zur Deckungserweiterung/Einschluss Naturgefahren inkl. Überschwemmung mit Rückstau für Firmen an angebot@hdi.de Wichtig ist dabei die Nennung der Versicherungsscheinnummer und Risikoanschrift.
  • Um die Beantragung abzuschließen muss die von HDI zugesandte Unterlage inkl. einer kurzen schriftlichen Bestätigung des Vertriebspartners via Mail an hk.vertrag@hdi.de zurückgeschickt werden. Die erhaltene E-Mail kann einfach weitergeleitet werden, die Betreffzeile bitte nicht verändern.

 

Worauf ist bei der Deckungserweiterung zu achten? 

  • Nur möglich für Bestandsverträge, die nicht Bestandteil einer aktuellen Sanierung sind.
  • Der bisherige Versicherungsschutz beinhaltet min. die Deckungen Feuer, Sturm / Hagel.
  • Vorschäden im Rahmen von Naturgefahren/Überschwemmung und Rückstau sind anzugeben, es erfolgt eine individuelle Bewertung.
  • Versicherungsbeginn ist frühestens 1 Tag nach Eingang der Unterlagen.

 

Sicherheitsprüfung für die Kunden:

Es sollte geprüft werden, ob die Kunden innerhalb der Sachdeckung auch gegen Naturgefahren inkl. Überschwemmung mit Rückstau abgesichert sind. Dabei ist auch zu beachten, dass die Betriebsunterbrechungsversicherung nur dann leistet, wenn die Schadenursache in der Sachdeckung mitversichert ist. Für die Kundenansprache kann gerne dieses Musterkundenanschreiben genutzt werden.

Sollten die Kunden noch keine Sachdeckung bei HDI, sondern bei einem anderen Versicherer haben, kann, mit Hilfe der HDI-Umbrella-Deckung, auch hier ein sofortiger Schutz abschlossen werden.