DSL – KfW Programme 297 und 298 und 35-jährige Laufzeit im Programm 124 ab sofort möglich
Mit dem Start des Neukundengeschäfts bietet Dir die DSL auch die KfW-Förderung „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (297, 298)“ an. Profitiere außerdem ab sofort auch von der Einführung 35-jährige Laufzeitvarianten im KfW-Wohneigentumsprogramm (124).
Die KfW-Programme 261, 297 und 298 subventioniert die DSL im Rahmen der Sonderaktion „Energieeffiziente Baufinanzierung“ mit einem Zinsabschlag. Verschaffe Deinen Kund:innen einen Abschlag von 0,10 %-Punkten auf das DSL Bank Darlehen.
Ab 12.06.2023 weniger Unterlagen bei Selbstständigen und weitere Neuerungen
Die DSL teilt gute Neuigkeiten mit: Ab dem 12.06.2023 müssen bei Selbstständigen weniger Unterlagen für die Bonitätsbetrachtung eingereicht werden. Des Weiteren ist die Immobilienaufstellung erst ab drei Immobilien notwendig. Die DSL passt die Unterlagenliste auf BaufiSmart entsprechend an.
Zudem ändert sich, dass wenn zwei Haushalt an einer Finanzierung beteiligt sind, in der Bonitätsbetrachtung künftig die „schwarze Null“ für jeden Haushalt gilt, eine Kompensation ist nicht möglich.
Weitere Änderungen zum 12.06.2023
Es gibt weitere News von der DSL: Ab dem 12.06. gilt auch, dass Einkünfte aus einer Nebenbeschäftigung unabhängig von der Beschäftigungsdauer in der Bonitätsrechnung angerechnet werden. Zusätzlich sind künftig immer zwei Gehaltsabrechnungen notwendig.
Bei Renteneintritt werden allerdings jetzt die gleichen Lebenshaltungskosten angesetzt wie zum Antragszeitpunkt.
Details zu den Einreichungsfristen für die neue Technik UNITY
Wie bereits kommuniziert, zieht die Technik der DSL auf die neue IT-Plattform UNITY um. Bitte beachte weitere Details der Einreichungsfristen für die DSL-Baufinanzierungen:
29.05.2023 – Frist Einreichung Neugeschäft inklusive KfW
30.05. bis 11.06.2023 – DSL kann nicht ausgewählt werden
ab dem 12.06.2023 – Einreichung Neugeschäft möglich (kein Bestandsgeschäft)
01.07. bis 03.07.2023 – Umstellung Kontonummer
04.07.2023 – Ende der Migration