DKB: Anpassungen bei Immobilienfinanzierungen und Ratenkrediten
Anpassung der Kritierien für Immobilienfinanzierungen
Die DKB hat folgende Änderungen in den Kriterien vorgenommen:
- Lebenshaltungskostenpauschale bleibt bei 30%, jedoch mindestens 675 EUR bei 1 Person bzw. 900 EUR bei 2 im Haushalt lebenden Personen
- Bewirtschaftungskosten für eigengenutzte Objekte und Ferienimmobilien 2,80 EUR / qm
- Erhöhung Mindestmiete auf 525 EUR
- Pauschaler Rentenansatz bei Darlehensnehmern ab dem 57. Geburtstag: 60% des Nettoeinkommens (bei Beamten 67% des Nettoeinkommens)
Anpassung der Pauschalen für Ratenkredite der DKB und SKG BANK
Es gab einige Änderungen hinsichtlich der Pauschalen bei den Privatkreditprodukten der Marken DKB und SKG BANK, die bereits in Kraft getreten sind:
Pauschale | Alt | NEU |
Rente/ Angestellte | Angestellte 65% des Nettoeinkommens (Renteneintritt während LZ Darlehen) | Angestellte 60% des Nettoeinkommens (Renteneintritt während LZ Darlehen) |
Pension | Beamte 73% des Nettoeinkommens (Renteneintritt während LZ Darlehen) | Beamte 67% des Nettoeinkommens (Renteneintritt während LZ Darlehen) |
LHK | 30% des ermittelten Einkommens, mind. 600,00 € für 1 Person und 800,00 € bei 2 im Haushalt lebenden Personen | 30% des ermittelten Einkommens, mind. 675,00 € für 1 Person und 900,00 € bei 2 im Haushalt lebenden Personen |
Wohnen | 35% des ermittelten Einkommens, mindestens 500,00 | 35% des ermittelten Einkommens, mindestens 525,00 |