Demnach dürfen Sie ab dem 21.03.2017 nur noch Baufinanzierungen beraten, wenn Sie im Besitz einer Gewerbeerlaubnis nach §34i sind.
Damit Sie Ihr Baufinanzierungsgeschäft auch nach dem 20.03.2017 wie gewohnt mit Qualitypool abwickeln können, benötigen wir bis zu diesem Termin eine Kopie Ihrer Gewerbeerlaubnis nach §34i sowie eine Kopie der Eintragungsmitteilung ins Vermittlerregister, die Sie uns bitte an partnerbetreuung@qualitypool.de senden. Auch Ihre an der Beratung mitwirkenden Mitarbeiter müssen am 21.03.2017 im Register eingetragen sein.
Untervermittler in Ihrer Organisationsstruktur haben die Pflicht, eine eigene Gewerbeerlaubnis nachzuweisen und jeweils ihre individuelle Registrierungsnummer zu hinterlegen.
Bitte beachten Sie bei der Erfassung der Registrierungsnummer (EUROPACE 2 > Einstellungen > Personendaten), dass Sie ausschließlich die gültige Registrierungsnummer für die Vermittlung von Immobiliardarlehen angeben.
Alle anderen Einträge, wie zum Beispiel Aktenzeichen, Registernummern für Versicherungen o.ä. sind ungültig und werden von uns gelöscht.