Gleich zwei unserer Bankpartner haben Anpassungen ihrer Pauschalen bekanntgegeben – in dieser News erfährst Du mehr darüber:
Commerzbank – Veränderung Lebenshaltungskostenpauschalen zum 09.10.2023
Die Commerzbank passt zum 09.10.2023 ihre Lebenshaltungskostenpauschalen an.
Folgende Vereinfachungen bei allen Kreditentscheidungen werden dann umgesetzt:
- Die separate Stromkostenpauschale fällt weg, Stromkosten werden Bestandteil der Pauschale für Lebenshaltungskosten
- Zukünftig ist das 2. KFZ in der Haushaltspauschale enthalten
- Die Pauschale für Lebenshaltungskosten wird mit 30 % des Einkommens festgelegt
- Die Obergrenze beträgt unabhängig von der Personenzahl 3.900 €
Weitere Details und Beispiele der neuen Mindestpauschalen findest Du hier. Die neue Übersicht wird ebenfalls auf der Qpedia-Seite der Commerzbank hinterlegt.
PSD München – Erhöhte Haushaltspauschalen seit 01.10.2023
Die PSD München hat zum 01.10.2023 ihre Haushaltspauschalen erhöht und zwar wie folgt:
- Darlehensnehmer (DN) von bisher 1.100,00 Euro auf zukünftig 1.200,00 €
- jede weitere im Haushalt des DN lebende Person (z. B. Ehegatte, Kinder) von bisher 330,00 € auf zukünftig 350,00 €
- jede Person, die nicht im Haushalt des DN lebt von bisher 1.100,00 € auf zukünftig 1.200,00 €