BSK Schwäbisch Hall: Neue Maßnahmen für das Kreditgeschäft
Die Bausparkasse Schwäbisch Hall hat zum 05.04.2022 folgende Änderungen vorgenommen:
- Die Lebenshaltungskostenpauschale wird in der Tragbarkeitsprüfung für die 1. Person auf 1.200€ (bisher 1.000€) erhöht. Es gelten folgende Mindestpauschalen:
- Erster Darlehensnehmer/Einzelperson 30% des Gesamt-Nettoeinkommens (mind. 1.200€)
- Ehe/Lebenspartner im selben Haushalt 400€
- Je Kind 200€
- Zusagen nur noch bis zu einer Bonität von 2d bei allen dinglichen Darlehen (außerkollektiv). Die bisherige Ausnahmeregelung „Bonitäten von 2e bis 3b und BLA 60%“ wird beendet.
- Vereinfachungen bzw. Anpassungen in der dynamischen Unterlagenliste, diese findet Du hier: 2022Anpassung.pdf