Unser Produktpartner BKM bietet Dir und Deinen Kunden eine Reihe von außergewöhnlichen Maßnahmen, um Finanzierungen zu ermöglichen. Grundvoraussetzung für eine Zusammenarbeit ist selbstverständlich eine Kreditwürdigkeits-Prüfung. Ein Kreditgeber darf ein Immobiliar-Verbraucherdarlehen nur vergeben, wenn die Kreditwürdigkeitsprüfung ergibt, dass der Kreditnehmer wahrscheinlich seinen Verpflichtungen vertragsgemäß nachkommen wird.

Die BKM hat folgende Sonder-Maßnahmen im Programm:

  1. Möglichkeit einer 100%-Finanzierung
  2. (Künftige) Rentner und Penionäre, Alter bei Antragstellung 55+
  3. Finanzierungen für Kapitalanleger, wenn der nicht eigengenutzte bzw. fremdgenutzte Anteil mindestens 50 % oder mehr der Gesamtwohnfläche beträgt.

Darüber hinaus bietet die BKM spezielle Rahmenbedingungen für Finanzierungen von Blue Card–Inhabern:
Grundsätzlich müssen die Inhaber einer Blue Card (Nachweis durch Identifikationspapier mittels Farbkopie) müssen mind. 12 Monate in Deutschland leben.

Weitere Voraussetzungen:

  • Wohnwirtschaftliches Objekt (EFH, ETW, DHH, ZFH) in Deutschland, das überwiegend zur Eigennutzung (> 51% der Wohnfläche) dient
  • Darlehen mit Bausparhinterlegung BKM oder Direkttilgung möglich
  • Darlehenshöhe zwischen 50.000 EUR – max. 750.000 EUR
  • Beleihungsauslauf max. 80%
  • Zinsfestschreibung 10 Jahre
  • Mindesttilgung 2%
  • Baulandrichtwert >= 100 € je m2
  • Bei bausparunterlegten Finanzierungen gewähren wir einen Konditionsabschlag von 0,25% p.a. auf den Sollzins
  • Es muss sich um „echtes“ Eigenkapital handeln, keine Kapitalbeschaffung durch Fremdmittel
  • Nachweis und Dokumentation der Herkunft des Eigenkapitals
  • Ansatz von Lebenshaltungskosten: 900 EUR für Ledige 1.100 EUR für Verheiratete 200 EUR für jedes Kind
  • Besichtigung der Immobilie (innen und außen) erforderlich
  • Beantragung über Plattform möglich – Hinweis Blue Card
  • Die abschließende Kondition ermitteln wir nach Prüfung des Gesamtengagements
  • Ausschlüsse: Grundsätzlich werden keine Erbbaurechtsobjekte und keine Denkmalschutzobjekte finanziert, keine Vergabe von Blankodarlehen und keine Kapitalanleger

 

Die BKM bietet außerdem Lösungen für Kunden mit negativer Bonitätshistorie und positiver Bonitätsprognose:

Ausgangssituation:

  • Erledigte Negativmerkmale in der Schufa
  • Offene Salden betragen nicht mehr als 1.000 €, beträgt vorgelegte Plausibilitätserklärung
  • Schlechter Schufa-Scorewert („K“ bis „P“)
  • Erteilte Restschuldbefreiung
  • Befristetes Arbeitsverhältnis
  • Selbstständige mit Sondersituationen: etwa seit nur 2 Jahren in der Branche tätig oder negative Ergebnisse mit Plausibilisierung

Lösung:

Eine Finanzierung ist möglich, wenn

  • der Beleihungsauslauf max. 70% beträgt
  • der Baulandrichtwert mind. 75 €/m2 beträgt und
  • das Objekt vor Auszahlung besichtigt wurde (BKM oder Fremdfirma, z. B. GSD)

Voraussetzungen:

  • Der Kunde muss etwas „zu verlieren“ haben
  • Deshalb max. 70 % Beleihung vom aktuellen Verkehrswert
  • Nur wohnwirtschaftlich genutzte Objekte
  • Aktuell keine offenen Ratenrückstände und grundbuchlich gesichertes Darlehen ungekündigt

K.O.-Kriterien für die BKM sind hingegen nicht erledigte, harte Negativmerkmale in der SCHUFA! Bei allen Darlehensgewährungen muss eine positive Prognose der Kapitaldienstfähigkeit bis zur Schlusstilgung abgegeben werden können.