Unser Produktpartner BKM bietet Dir und Deinen Kunden eine Reihe von außergewöhnlichen Maßnahmen, um Finanzierungen zu ermöglichen. Grundvoraussetzung für eine Zusammenarbeit ist selbstverständlich eine Kreditwürdigkeits-Prüfung. Ein Kreditgeber darf ein Immobiliar-Verbraucherdarlehen nur vergeben, wenn die Kreditwürdigkeitsprüfung ergibt, dass der Kreditnehmer wahrscheinlich seinen Verpflichtungen vertragsgemäß nachkommen wird.
Die BKM hat folgende Sonder-Maßnahmen im Programm:
- Möglichkeit einer 100%-Finanzierung
- (Künftige) Rentner und Penionäre, Alter bei Antragstellung 55+
- Finanzierungen für Kapitalanleger, wenn der nicht eigengenutzte bzw. fremdgenutzte Anteil mindestens 50 % oder mehr der Gesamtwohnfläche beträgt.
Darüber hinaus bietet die BKM spezielle Rahmenbedingungen für Finanzierungen von Blue Card–Inhabern:
Grundsätzlich müssen die Inhaber einer Blue Card (Nachweis durch Identifikationspapier mittels Farbkopie) müssen mind. 12 Monate in Deutschland leben.
Weitere Voraussetzungen:
- Wohnwirtschaftliches Objekt (EFH, ETW, DHH, ZFH) in Deutschland, das überwiegend zur Eigennutzung (> 51% der Wohnfläche) dient
- Darlehen mit Bausparhinterlegung BKM oder Direkttilgung möglich
- Darlehenshöhe zwischen 50.000 EUR – max. 750.000 EUR
- Beleihungsauslauf max. 80%
- Zinsfestschreibung 10 Jahre
- Mindesttilgung 2%
- Baulandrichtwert >= 100 € je m2
- Bei bausparunterlegten Finanzierungen gewähren wir einen Konditionsabschlag von 0,25% p.a. auf den Sollzins
- Es muss sich um „echtes“ Eigenkapital handeln, keine Kapitalbeschaffung durch Fremdmittel
- Nachweis und Dokumentation der Herkunft des Eigenkapitals
- Ansatz von Lebenshaltungskosten: 900 EUR für Ledige 1.100 EUR für Verheiratete 200 EUR für jedes Kind
- Besichtigung der Immobilie (innen und außen) erforderlich
- Beantragung über Plattform möglich – Hinweis Blue Card
- Die abschließende Kondition ermitteln wir nach Prüfung des Gesamtengagements
- Ausschlüsse: Grundsätzlich werden keine Erbbaurechtsobjekte und keine Denkmalschutzobjekte finanziert, keine Vergabe von Blankodarlehen und keine Kapitalanleger
Die BKM bietet außerdem Lösungen für Kunden mit negativer Bonitätshistorie und positiver Bonitätsprognose:
Ausgangssituation:
- Erledigte Negativmerkmale in der Schufa
- Offene Salden betragen nicht mehr als 1.000 €, beträgt vorgelegte Plausibilitätserklärung
- Schlechter Schufa-Scorewert („K“ bis „P“)
- Erteilte Restschuldbefreiung
- Befristetes Arbeitsverhältnis
- Selbstständige mit Sondersituationen: etwa seit nur 2 Jahren in der Branche tätig oder negative Ergebnisse mit Plausibilisierung
Lösung:
Eine Finanzierung ist möglich, wenn
- der Beleihungsauslauf max. 70% beträgt
- der Baulandrichtwert mind. 75 €/m2 beträgt und
- das Objekt vor Auszahlung besichtigt wurde (BKM oder Fremdfirma, z. B. GSD)
Voraussetzungen:
- Der Kunde muss etwas „zu verlieren“ haben
- Deshalb max. 70 % Beleihung vom aktuellen Verkehrswert
- Nur wohnwirtschaftlich genutzte Objekte
- Aktuell keine offenen Ratenrückstände und grundbuchlich gesichertes Darlehen ungekündigt
K.O.-Kriterien für die BKM sind hingegen nicht erledigte, harte Negativmerkmale in der SCHUFA! Bei allen Darlehensgewährungen muss eine positive Prognose der Kapitaldienstfähigkeit bis zur Schlusstilgung abgegeben werden können.