Bei der BHW gibt es ab sofort Änderungen bei der Kreditwürdigkeitsprüfung und zwar folgende:
1. Änderungen bei der Bonitätsermittlung:
Bei einer Überdeckung von weniger als 100 € / Monat erfolgt bei der Kreditentscheidung eine tiefere Betrachtung der möglichen künftigen wirtschaftlichen Entwicklung.
2. Anpassung zum BHW Existenzminimum und weiterer Pauschalen:
Alle Details findest Du in der Übersicht:
BHW Basis-Existenzminimum beträgt mit Änderung 940 € (bisher 890 €) zuzüglich 300 € (bisher 260 €) für weitere im Haushalt lebende Personen. Erwartete Renteneinnahmen für unter 45-jährige Personen 60 % vom aktuellen Nettoeinkommen (vorher 64 %). Abschlag für Steuern von 16,0 % (bisher 17 %) bei verheirateten / 19,0 % (bisher 20 %) bei ledigen Darlehensnehmern. Übergangsregelung zur Anpassung des BHW Existenzminimums und weiterer Pauschalen: |
3. Änderungen für Kundschaft mit befristeten Aufenthaltstiteln:
Einkünfte von Kund:innen mit befristeten Aufenthaltstiteln dürfen bei der Bonitätsermittlung berücksichtigt werden, wenn der Gesamtbeleihungsauslauf von 60 % des BHW Verkehrswertes nicht überschritten wird. Für Inhabende einer Blue Card gelten die üblichen Voraussetzungen für die Darlehensbeantragung bzw. -gewährung.
Auch Deutsche Bank und DSL gaben entsprechende Anpassungen bekannt: