Bei der BHW gibt es ab sofort Änderungen bei der Kreditwürdigkeitsprüfung und zwar folgende:

1. Änderungen bei der Bonitätsermittlung:

Bei einer Überdeckung von weniger als 100 € / Monat erfolgt bei der Kreditentscheidung eine tiefere Betrachtung der möglichen künftigen wirtschaftlichen Entwicklung.

 

2. Anpassung zum BHW Existenzminimum und weiterer Pauschalen:

Alle Details findest Du in der Übersicht:

 

 

BHW Basis-Existenzminimum beträgt mit Änderung 940 € (bisher 890 €) zuzüglich 300 € (bisher 260 €) für weitere im Haushalt lebende Personen.

Erwartete Renteneinnahmen für unter 45-jährige Personen 60 % vom aktuellen Nettoeinkommen (vorher 64 %).

Abschlag für Steuern von 16,0 % (bisher 17 %) bei verheirateten / 19,0 % (bisher 20 %) bei ledigen Darlehensnehmern.

Übergangsregelung zur Anpassung des BHW Existenzminimums und weiterer Pauschalen:
Darlehensvorgänge, die bis zum 17.06.2024 in den Frontends für die Darlehensbeantragung nach den bisherigen Vorgaben abschließend erfasst wurden, müssen bis zum 24.06.2024 beanstandungsfrei, ohne kreditfachliche Rückfragen in der BHW Zentrale Hameln vorliegen. Sollten Vorgänge, die diese Voraussetzungen erfüllen, nur unter Anwendung der bisherigen BHW-Existenzminimum-Beträge bzw. der bisherigen weiteren oben aufgeführten Pauschalen darstellbar sein, ist eine Bonitätsunterdeckung in Höhe der Änderungsdifferenz zulässig. Vorgänge, die diese Übergangsregelung betreffen, sind bis einschließlich 15.07.2024 abschließend zu bearbeiten.

 

3.  Änderungen für Kundschaft mit befristeten Aufenthaltstiteln:

Einkünfte von Kund:innen mit befristeten Aufenthaltstiteln dürfen bei der Bonitätsermittlung berücksichtigt werden, wenn der Gesamtbeleihungsauslauf von 60 % des BHW Verkehrswertes nicht überschritten wird. Für Inhabende einer Blue Card gelten die üblichen Voraussetzungen für die Darlehensbeantragung bzw. -gewährung.

 

Auch Deutsche Bank und DSL gaben entsprechende Anpassungen bekannt: