Der Markt hat im Rahmen der Betriebsschließungsversicherung (BSV) aufgrund des neuartigen Coronavirus sehr unterschiedlich reagiert. Für HDI war von Beginn der Pandemie an klar, dass in dieser Situation zum Wohle der Kunden entscheiden wird. Kunden, die eine BSV mit Bezug auf das Infektionsschutzgesetz abgeschlossen haben, durften aufgrund der HDI-Bedingungen zu jeder Zeit darauf vertrauen, dass auch neuartige Krankheiten und Erreger von ihrem Versicherungsschutz erfasst sind.

Diverse Medien haben das Thema bereits aufgegriffen. Hier zwei konkrete Beispiele:

ZDF – Frontal21 (26.05.2020)
Am Ende des Beitrags wird HDI als einziger Versicherer positiv erwähnt (ab Min. 7:52). Der HDI-Versicherungsnehmer berichtet, dass er von HDI die Leistung in vollem Umfang bekommen hat.

Stern (01.06.2020)
HDI bleibt ein verlässlicher Partner in Zeiten von Pandemien, das zeigen auch die bereits hohen Schadenzahlungen in Millionenhöhe. Die Kunden konnten sich auf das Leistungsversprechen verlassen, denn bei einer Versicherung kommt es letztendlich genau darauf an.

Warum wird das Bedingungswerk angepasst?
Die aktuelle weltweite Corona-Pandemie und das gewählte Vorgehen der Bundes- und Landesregierungen legt aber auch die Grenzen der Belastbarkeit der Versicherungsgemeinschaft offen. Das „Shutdown-Szenario“, wie wir es aktuell in der Corona-Krise erfahren haben, kann – Stand heute – nicht nochmal in dieser allgemeinen Form über privatwirtschaftliche Versicherungslösungen zu Lasten der Versicherungsgemeinschaft finanziert werden. Die Grundidee der BSV ist eine andere: lebensmittelnahen Betrieben und Betriebe rund um das Heilwesen eine Option zu bieten, sich gegen Risiken aus einer Schließung aufgrund des Infektionsschutzgesetzes abzusichern. Hierbei ist HDI immer von lokal begrenzten Schadenereignissen wie Salmonellen oder ähnlichem sowie behördlichen Einzelverfügungen ausgegangen. Damit ist es notwendig, die Bedingungen zur BSV anzupassen.

 

Der neue Baustein Betriebsschließungsversicherung

 

Welche Branchen sind zukünftig versicherbar?
Der neue Baustein gilt für folgende Branchen: Ärzte, Gesundheitsfachberufe, Gastronomie und Hotelbetriebe, sowie lebensmittelnahe Betriebsarten.

Ab wann ist die neue BSV abschließbar?
Der neue Baustein ist ab sofort über Qualitypool abschließbar! Du kannst über die Gewerbeplattform Thinksurance eine Ausschreibung aussteuern und wir berücksichtigen dann entsprechend HDI mit. Das Angebot wird direkt über die Plattform bereitgestellt.

Welche Highlights bietet das neue Produkt?

  • Offener, dynamischer Katalog von meldepflichtigen Krankheiten und Krankheitserregern
  • Verordnungen infolge §15 IfSG werden dem Gesetz gleichgestellt
  • Teilbetriebsschäden und Wechselwirkungsschäden sind mitversichert
  • Leistungskatalog: u. a. Tagesentschädigung und weitere Kosten
  • Vorauszahlung bei staatlicher Entschädigung möglich
  • Desinfektionskosten des Betriebes
  • Bei Tätigkeitsverboten gegen einzelne Mitarbeiter die Bruttolohn- und Gehaltsaufwendungen
  • Kosten für Ermittlungs- und Beobachtungsmaßnahmen (gem. §§ 25 / 29 IfSG)


Was ändert sich?
Wesentliche Änderung ist, dass kein Versicherungsschutz nach den neuen Bedingungen besteht, wenn Maßnahmen erfolgen, die nicht als Einzelanordnung gegen den Betrieb gerichtet sind, z. B. im Wege einer Allgemeinverfügung oder wenn keine meldepflichtigen Krankheiten und Krankheitserreger im Betrieb selbst aufgetreten sind. Oder anders formuliert: Treten im Betrieb meldepflichtige Krankheiten oder Krankheitserreger auf und wird dieser durch eine Einzelanordnung geschlossen, besteht auch nach den neuen Bedingungen unverändert Versicherungsschutz.