Um die Geschäftsvorfälle in der Jahresendverarbeitung zügig abarbeiten zu können, weist die AXA auf einige Prozessbesonderheiten hin:
Organummer
Anträge sollten immer die erforderliche Organummer enthalten. Insbesondere bei einer Struktur von Haupt- und Unterkonten ist die Verwendung der korrekten Organummer immens wichtig. Sie ist bei Nutzung des NAFI-Rechners oder des AXA-Portals (beides via ASC-Extranet) bereits hinterlegt, und die Zuordnung der Anträge ist somit sichergestellt.
Einstufung in Schadenfreiheitsklasse
Da bei einem Vertragsbeginn zum 01.01. eines Jahres davon auszugehen ist, dass eine Vorversicherung mit vorhandenem Schadenfreiheitsrabatt bestanden hat, ist eine Einstufung als Zweitfahrzeug nicht möglich.
Übermittlung der Versicherungsbestätigung für Neuanträge aus dem Versichererwechselgeschäft
Für die garantiert rechtzeitige Übermittlung der Versicherungsbestätigung mit Beginn 01.01.2021 ist es erforderlich, dass die vollständigen und korrekten Anträge
- Papieranträge bis 03.12.2020
- Digitale Anträge bis 10.12.2020
vorliegen. Policierungsfähige Anträge sollten sofort nach Aufnahme übermittelt werden. Der Versand gesammelter Anträge würde zu einem Verarbeitungsstau führen.
Damit die Versicherungsbestätigung von der Zulassungsbehörde akzeptiert wird, ist es zwingend zu vermeiden, Anträge mit fiktiven Daten zu übermitteln. Ein Vorschlag/Angebot enthält nicht alle policierungsrelevanten Daten und ist deshalb kein Ersatz für einen Antrag.
Bitte darauf achten, dass Fahrgestellnummer (FIN) und abweichende Halterangaben vollständig sind. Das Auffüllen einer vermeintlich zu kurzen FIN durch Nullen ist nicht erforderlich.
Die nicht fristgerechte Vorlage unserer Versicherungsbestätigung bei der Zulassungsbehörde hat zur Folge, dass zum Versicherungsbeginn kein Versicherungsschutz besteht. AXA-Neukunden könnten aus der Androhung der Zwangsstilllegung oder im schlimmsten Fall aus der Zwangsstilllegung Kosten entstehen.
Makler-Extranet – „Kfz-Vertragsänderung“ (ohne Tarifversionswechsel)
Mit dieser Anwendung besteht die Möglichkeit, den Preis für Änderungswünsche zu K-PKG-Verträgen zu ermitteln und, wenn der Kunde dies wünscht, die Änderung direkt online durchzuführen. Unter „Makler-Extranet“ ist in unserem Fall das AXA-Portal via ASC-Extranet zu verstehen.
Anträge und Änderungen mit Beginn in der Zukunft
Bei Neuanträgen erhält der Versicherungsnehmer – und der Vermittler in Kopie – eine Antragsannahmebestätigung, bei vordatierten TVW (Tarifversionswechseln) und Änderungen eine Änderungsbestätigung. Dies gilt auch für Vertragsänderungen, die über „Kfz-Vertragsänderung“ online durchgeführt werden können. Der Versand der Bestätigungen erfolgt einmalig – sofern zu Vordatierungen eine Änderung oder Korrektur eingereicht und verarbeitet wird, werden die aktualisierten Daten mit dem Versicherungsschein bzw. Nachtrag bestätigt.
Beitragsrechnungen Januar 2021 und Kraftfahrt-Policen-Versand
11.12. – 16.12.2020 Versand der Beitragsrechnungen Januar 2021
11.12. – 16.12.2020 Versand der Policen zum vordatierten Neugeschäft
14.12. – 29.12.2020 Versand der Policen zu vordatierten TVW/Änderungen
Neben der sukzessiven technischen Verarbeitung des vordatierten Geschäftes erfolgt ab dem 07.12.2020 parallel die Verarbeitung der Tagesproduktion.