ARAG : 1:1-Umdeckungaktion bis zum 31.12.2021 verlängert!

Die bis zum 30.06.2021 befristete 1:1-Umdeckungsaktion der §§26 und 28 wurde erneut verlängert und zwar bis zum 31.12.2021.

An den abgestimmten Prozessen möchte die ARAG nichts ändern, das heißt, beim §26er wird nur ein Beitragsnachweis verlangt und im §28 zusätzlich eine Policenkopie. §28-Anträge mit erweitertem Straf-RS werden zusätzlich durch den Risikoträger geprüft.

Zur Überprüfung, ob das Beitragsverhältnis von dem benötigten Tarifbeitrag zum bisherigen Beitrag beim Vorversicherer passt, empfiehlt die ARAG den beigefügten QR-Code.

Hier nochmal alle Bedingungen der Aktion auf einen Blick

  • Die Prämie darf maximal 45% unter dem APV-Tarif liegen.
  • Vorversicherung besteht mindestens drei Jahre
  • §26: 3 Jahre Schadenfrei
    §28: maximal 2 Schäden in den letzten 3 Jahren
    Als Schaden zählen hierbei eintrittspflichtige, gemeldete Schäden. Telefonische Beratungen und sonstige Service-Schäden zählen nicht.
    Allerdings zählen eintrittspflichtige Schäden auch dann, wenn (noch) keine Zahlungen geflossen sind.
  • Mindestens 75.000 € Versicherungssumme im Vorvertrag
  • Kündigung durch den Kunden (nicht durch Vorversicherer)
  • Nur Fremdverträge (keine ARAG-eigenen Verträge)
  • Keine Sonderkonzepte (Ärzte, Heilberufe, Architekten, Ingenieure, etc.)
  • Leistungsgarantie + ARB 2021 Komfort
  • Beginn maximal 12 Monate im Voraus
  • Vertragslaufzeit 3 Jahre
  • Nur mit SEPA-Mandat und E-Mail-Adresse
  • Branchenausschluss im §28:
    • Zeitarbeit
    • Personaldienstleister
    • Finanzdienstleister
    • Glücksspiel
    • Transport

 

Unterlagen

 

Bei Fragen kannst Du dich jederzeit an Deinen Ansprechpartner wenden.

Key Account Manager
Jens Meyer
Tel. 0171-5529052
jens.meyer@arag.de