Auslandreise-Krankenversicherung neu über Allianz Travel
Das Allianz Reise-Krankenversicherungsportfolio wurde eingestellt. Ab jetzt gibt es ein einheitliches Angebot über die Allianz Travel. Zukünftig werden die Allianz Produkte der Reise-Krankenversicherung gebündelt über die AWP P&C S.A., die zu Allianz Partners (AzP) gehört, angeboten.
AzP ist eine 100%ige Tochter der Allianz SE, die unter anderem unter den Marken Allianz Travel und Allianz Assistance auftritt. AzP bietet neben einer Reise-Krankenversicherung auch weitere Reiseversicherungen an. Damit löst AzP im Neugeschäft die bisherigen APKV Reisekrankenprodukte (MeineGesundeReise MGR, UnsereGesundeReise UGR, LangeGesundeReise LGR, VerlängerteGesundeReise VLGR) ab. Dieses Neugeschäft wird ausschließlich von den Service- und SchadenEinheiten von AzP betreut und bearbeitet.
In der Übergangszeit bis zum 28.02.2022 können weiterhin die Produkte der APKV (GesundeReise Tarife) angeboten werden. Ab 01.03.2022 steht diese Abschlussmöglichkeit mittels einer Onlineabschlussstrecke nicht mehr zur Verfügung. Der bisherige Bestand der APKV bleibt unberührt. Die Leistungs- und Vertragsbearbeitung des Bestandes ist weiterhin in der Betreuung der APKV.
Hinweis: Folgende Auslands- bzw. Incomingtarife der APKV sind weiterhin verkaufsoffen:
- RKEXP
- Pro3 für Ärzte in Ausbildung
- Reise Schutzbrief R40
- InboundMed-Tarife
- bKV Reise (FRP01)
Die APKV-Tarife Krankenversicherung Reisen nach Deutschland (R78) sowie Auslandsreise-Krankenversicherung für Famulatur im Ausland (RMB) wurden geschlossen.
Die Reiseschutz-Produkte von Allianz Partners
Die Reiseschutz-Produkte von Allianz Partners AzP bietet auch zukünftig eine Reise-Krankenversicherung für Singles oder Familien/Paare an – entweder als Jahresversicherung oder für einmalige Reisen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, auch Incoming-Versicherungen, Reiserücktritt-Versicherungen oder Reise-Versicherungspakete abzuschließen.
Umgang mit Bestand
GesundeReise Tarife
Bestehende GesundeReise-Tarife werden unverändert fortgeführt. Ein Wechsel aus den GesundeReise Tarifen der APKV in Jahres-Tarife von AzP ist jederzeit möglich. Die APKV Tarife werden gegen Nachweis eines neuen AzP Reiseschutz-Produktes auf Antrag Tag genau abgerechnet. Nach dem 28.02.2022 werden Änderungen im Bestand (z.B. Wechsel von MGR auf UGR) nicht mehr möglich sein.
Regelung für den Tarif VerlängerteGesundeReise
Die Verlängerung der Tarife MGR und UGR ist für den Bestand unverändert mit dem Tarif VLGR möglich. Bei Verlängerungswunsch der Vorgängertarife der GesundeReise Tarife (z.B. R30, R31, R32 und R33) vor Beginn der Auslandsreise über den 56. Tag hinaus, müssen diese auf die (Jahres-) Reise-Krankenschutz Tarife von AzP umgestellt werden.
Tarif Krankenversicherung Reisen nach Deutschland (R78) der APKV
Es wird nur noch der Incoming-Krankenschutz von Allianz Partners angeboten. Der Tarif R78 ist geschlossen.
Ansprechpartner für Bestandsverträge
Die Leistungs- und Vertragsbearbeitung des Bestandes (GesundeReise Tarife und R78) ist weiterhin in der Betreuung der APKV.