Allianz: Hinweise zu Zukunftsdarlehen, Zwischenfinanzierungen und Eigenmittelnachweisen
Die Allianz gibt in ihrem aktuellen Newsletter Hinweise zu den Themen Zukunftsdarlehen, Zwischenfinanzierungen und Eigenmittelnachweisen. Hier findest Du die Details zusammengefasst:
Zukunftsdarlehen
- nur für geplante Neubaumaßnahmen, ein eventueller Nachfinanzierungsbedarf kann nicht darüber abgedeckt werden
- die Wiederaufnahme der KfW-Neubauförderung hat keinen Einfluss auf das Zukunftsdarlehen, die Durchleitung von KfW-Mitteln ist weiterhin ausgeschlossen
- eine Kombination mit Fördermitteln anderer Institute ist ebenfalls ausgeschlossen
Zwischenfinanzierung
- ausschlaggebend ist für die Kapitaldienstrechnung die Tragbarkeit der langfristigen Finanzierung
- ein fiktiver Mitertrag der Zwischenfinanzierungsimmobilie kann gegengerechnet werden
- die Einbindung der Bestandsimmobilie ist erforderlich wenn der Finanzierungsauslauf die 80%-Grenze überschreitet oder Nachranggläubiger involviert sind
- bei Vorlasten muss eine Teillöschung/-abtretung der freien Grundschuldteile erfolgen, die restlichen Beträge sind zu kapitalisieren
- für beide Objekte werden komplette Objektunterlagen benötigt
- die Auszahlung erfolgt erst nach Sicherstellung auf dem Bestandsobjekt/der Zusatzimmobilie
Eigenmittelnachweise
- Nachweis des komplett einzusetzenden EKs ist erforderlich, geplante Ansparungen bis zum Kapitalbedarf können nicht berücksichtigt werden
- auf den Nachweisen muss der Kontoinhaber und das Ausstellungsdatum ersichtlich sein, insbesondere bei zuletzt häufig eingereichten Handy-Screenshots sind diese Anforderungen oft nicht erfüllt
Den Newsletter der Allianz findest Du hier.