In diesem Artikel erhältst Du die wichtigsten Infos der Allianz aus den vergangenen Tagen – kompakt zusammengefasst:

 

Energetisches Modernisierungsdarlehen zum 01.02.2024 verfügbar

Die Allianz hat zum 01.02.2024 ihre Produktpalette um das energetische Modernisierungsdarlehen erweitert.

Damit leistet sie zusätzliche Anreize für einen Beitrag zu einer nachhaltigen Zukunft. Mit dem energetischen Modernisierungsdarlehen kannst Du Deine Allianz-Bestandskundschaft auf sinnvolle Effizienzoptimierungen der finanzierten Immobilie ansprechen, aber auch bei Neukund:innen (Kauf- oder Anschlussfinanzierung) punkten.

Folgende Produktgestaltung zeichnet das Modernisierungsdarlehen aus:

  • Zinsrabatt von -0,10 % auf die Allianz-Mittel
  • 50% der geplanten Maßnahmen haben einen energetischen Hintergrund (Dach, Fassade, Fenster, Heizung, Photovoltaik/Stromspeicher)
  • Kostenvoranschlag ist ausreichend, kein Sanierungsfahrplan notwendig
  • nur ein Finanzierungsbaustein erforderlich, d. h. Mittel für Sanierung und sonstiger Finanzierungsbedarf (z. B. Kauf und Anschlussfinanzierung) können zusammengefasst werden
  • BZ-freie Zeit 18 Monate, Nichtabnahmeoption von 15%, Tilgungssatzwechsel und Tilgungsaussetzung möglich
  • Kombination mit Effizienz-Pricing und KfW-Rabattierung möglich
  • keine Summen-/Nachrangdarlehensaufschläge

 

Bitte beachte:

Wenn die Voraussetzungen für das energetisches Modernisierungsdarlehen vorliegen, muss eine manuellen Margenkorrektur vorgenommen werden. Das Produkt beinhaltet eine zinsfreie Bereitstellung von 18 Monaten. Wenn Deine Kund:innen davon Gebrauch machen wollen, kannst Du nach der Erfassung der 18 Monate eine Korrektur von -0,06 % vornehmen.

Ebenso ist der Zinsrabatt von -0,10 % (auf den kompletten Finanzierungsbedarf) manuell zu pflegen.

Du kannst zudem ab sofort Deinen Kund:innen einen Kreditrahmen bei Neubau und Sanierungsvorhaben in Höhe von 15 % der Allianz- Darlehensmittel als Finanzierungspuffer anbieten. Dieser kann einem einen potenziellen Nachfinanzierungsbedarf vorbeugen und muss auf der Kostenseite berücksichtigt werden. Sollte kein Abruf erfolgen, kann über die integrierte Nichtabnahmeoption der Kreditrahmen kostenfrei zurückgegeben werden. Bitte beachte, dass bei einer Nichtabnahme keine Anpassung der Annuität erfolgt.

 

ReStart Kombinatorik mit Nachrangdarlehen, Verlängerung KfW-Aktion und weitere News zum Jahresauftakt

In ihrem ersten Newsletter des Jahres hat die Allianz folgende Informationen geteilt:

Energieeffizienz-Pricing

Im vergangenen Jahr hat die Allianz ihr Pricing detailliert auf die Energieeffizienz der Finanzierungsobjekte ausgerichtet. Da sich diese Vorgehen inzwischen etabliert hat, hat die Allianz bereits zum 18.01.2024 Anpassungen im Pricing vorgenommen. Aktuell gibt es folgende Ab- und Aufschläge:

Der Aufschlag entfällt, sofern das Finanzierungsobjekt innerhalb von 5 Jahren nach Abschluss des Darlehensvertrages energetisch saniert wird und dadurch mindestens die Effizienzklasse F erreicht.

 

ReStart Kombinatorik mit Nachrangdarlehen

Die Allianz ermöglicht wieder die Einbindung eines Nachrangdarlehens und weist auf die Erweiterung der Finanzierungsoptionen hin. So lässt die Kombination auch Allianz-Angebote > 90 % des Kaufpreises/der Anschaffungs- und Herstellungskosten zu. Lediglich die klassischen (Kauf-)Nebenkosten müssen aus „echtem“ Eigenkapital erbracht werden.

Tipp: Die zusätzliche Einbindung der KfW-Förderung kann mit Blick auf die Rabattierung der KfW-Programme durch die Allianz von 0,20 % ein Wettbewerbsvorteil sein. Die zugehörige KfW-Aktion aus dem letzten Jahr geht erneut in die Verlängerung, und zwar bis zum 30.06.2024. Aktuell werden die Programme 124, 261 und 300 mit einem Zinsabschlag eingebunden (positiver Sollzins von 0,01 % muss verbleiben).

 

Lebenshaltungskosten vereinfacht

Die Allianz hat zudem ihre Kapitaldienstrechnung angepasst – mit folgenden Änderungen:

  • Reduzierung der Lebenshaltungskosten auf 40 % (bisher 46 %) des Nettoeinkommens (inkl. Mieteinnahmen)
  • Erhöhung der Lebenshaltungskostenpauschalen: 1.000 € für die 1. Person (bisher 950  €) und 400 € für die 2. Person (bisher 350 €)
  • Wegfall der Versicherungspauschale in Höhe von 100 €