Achtung, Kreuzchen setzen!
Aktive DSGVO-Zustimmung in BHW-Bausparanträgen notwendig

Seit dem 25.5.2018 gilt europaweit die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). In der Verordnung wurden wesentliche Grundsätze für die Datenverarbeitung festgelegt, die u. a. auch zu Anpassungen bei der Beantragung von Bausparverträgen geführt haben.

So wurden mit Einführung der DSGVO die Konzernklausel und die Werbeerlaubnis in den Bausparanträgen der BHW angepasst. Alle relevanten Formulare auf www.bhw-partner.de/dsl wurden entsprechend ausgetauscht und die digitalen Prozesse für Produktabschlüsse ebenfalls angepasst. Der Kunde muss seitdem eine aktive Einwilligung zur Verarbeitung seiner Daten geben.

In der Praxis muss der Kunde auf den neuen Formularen durch Ankreuzen eines entsprechenden Feldes der Weitergabe der Daten zustimmen. Falls das Häkchen nicht angekreuzt wird, kannst Du als Vermittler im Anschluss von uns keine Auskünfte zu den von Dir vermittelten Bausparverträgen erhalten.

(Quelle: BHW-Material „Bausparabschluss nach DSGVO“)
Bitte weise daher Deine Neukunden vor dem Ausfüllen des Antrags direkt auf das entsprechende Kästchen hin bzw. checke nach Rückgabe des Antrags, ob das Kreuz gesetzt wurde.

Viel Erfolg bei Deiner Bausparvermittlung!