Allianz: Hinweise zu Zukunftsdarlehen, Zwischenfinanzierungen und Eigenmittelnachweisen

 

Die Allianz gibt in ihrem aktuellen Newsletter Hinweise zu den Themen Zukunftsdarlehen, Zwischenfinanzierungen und Eigenmittelnachweisen. Hier findest Du die Details zusammengefasst:

Zukunftsdarlehen

  • nur für geplante Neubaumaßnahmen, ein eventueller Nachfinanzierungsbedarf kann nicht darüber abgedeckt werden
  • die Wiederaufnahme der KfW-Neubauförderung hat keinen Einfluss auf das Zukunftsdarlehen, die Durchleitung von KfW-Mitteln ist weiterhin ausgeschlossen
  • eine Kombination mit Fördermitteln anderer Institute ist ebenfalls ausgeschlossen

 

Zwischenfinanzierung

  • ausschlaggebend ist für die Kapitaldienstrechnung die Tragbarkeit der langfristigen Finanzierung
  • ein fiktiver Mitertrag der Zwischenfinanzierungsimmobilie kann gegengerechnet werden
  • die Einbindung der Bestandsimmobilie ist erforderlich wenn der Finanzierungsauslauf die 80%-Grenze überschreitet oder Nachranggläubiger involviert sind
  • bei Vorlasten muss eine Teillöschung/-abtretung der freien Grundschuldteile erfolgen, die restlichen Beträge sind zu kapitalisieren
  • für beide Objekte werden komplette Objektunterlagen benötigt
  • die Auszahlung erfolgt erst nach Sicherstellung auf dem Bestandsobjekt/der Zusatzimmobilie

 

Eigenmittelnachweise

  • Nachweis des komplett einzusetzenden EKs ist erforderlich, geplante Ansparungen bis zum Kapitalbedarf können nicht berücksichtigt werden
  • auf den Nachweisen muss der Kontoinhaber und das Ausstellungsdatum ersichtlich sein, insbesondere bei zuletzt häufig eingereichten Handy-Screenshots sind diese Anforderungen oft nicht erfüllt

 

Den Newsletter der Allianz findest Du hier.