KfW: Aktualisierte Dokumente für BEG 261 und 262 liegen vor

 

Die KfW hat ihr System zum 21.10.2021 aktualisiert und erkennt ab sofort die tatsächlichen Kosten für die Fachplanung/Baubegleitung und/oder Nachhaltigkeitszertifizierung an – unabhängig davon, ob die förderfähigen Kosten überschritten werden oder nicht.

Bitte beachte auch die weiteren Neuerungen zur Übertragung und Rückzahlung des Kredits (siehe dazu auch 7.1 und 9.4.2 in den Merkblättern).

Hier sind die seit 21.10.2021 gültigen neuen KfW-Dokumente Merkblatt BEG 261Merkblatt BEG 262 sowie das Infoblatt zur Antragstellung BEG 261 und das Infoblatt zur Antragstellung BEG 262. Sie sind ebenso im KfW-Partnerportal zu finden, für Bestandsimmobilien und für Neubauten

Hier zur Erinnerung die Neuerungen der KfW im Überblick:

Die KfW hat uns über aktualisierte Richtlinien der Programme und Regelungen informiert. Im Einzelnen geht es um folgende Themen:

  1. Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) (261/262/263,461/463):

1.1. Aktualisierung der BEG Richtlinien
1.2. Aufnahme einzelner Regelungen aus den FAQ in die Merkblätter und Infoblätter zur Antragstellung
1.3. Kulanzregelung nach Zusage
1.4. Aufhebung von Workarounds im Rahmen der Antragstellung in den wohnwirtschaftlichen BEG-Produkten 261 und 262
1.5. Banken-FAQ zur BEG

2. Alle bankdurchgeleiteten Inlandsprogramme der KfW:

Aktualisierte Übersicht „Mittelverwendungskontrolle in den bankdurchgeleiteten KfW-Förderprodukten“

Über die Verlinkungen kannst Du ergänzende Dokumente öffnen: