1822direkt: Anpassung der Herauslagekriterien
Die 1822direkt hat zum 24.03.2022 ihre Kriterien aktualisiert. Neben redaktionellen Änderungen wurden insbesondere folgende Punkte angepasst:
- „5% zusätzlicher EK-Puffer“ bei Neubauten zur Reserve bei Verzögerungen oder Verteuerungen
- Wegfall von COVID-19 Beschränkungen; Kurzarbeit-Betroffenheit auf Anfrage
- keine Aushilfsgehälter ansetzbar
- Eigentumswohnungen (Mindestgröße: 30 Quadratmeter)
- keine Fertighäuser mit Baujahr vor 1995
- keine Wohneinheiten in Wohnheimen (Studenten- oder Seniorenwohnheim)
- keine Objekte mit wertrelevanten Belastungen in Abt. II des Grundbuches (z.B. Nießbrauchrechten, Wohnrechten, Erbbaurechten)
- kein unechtes Eigenkapital
- Haushaltsüberschuss von mind. 500 EUR bei Kapitalanlagen
Die neue Übersicht über die Herauslagekriterien findest Du im Auftritt von 1822direkt in myQ.