Da kann die Tinte künftig im Füller eintrocknen: Die Württembergische ermöglicht den Abschluss der Krankenanträge „Stationär“ und „Zahn“ seit kurzem ganz ohne Unterschrift.

Weder der Kunde noch der Makler müssen den Antrag unterzeichnen. Der Makler erklärt stattdessen mit Einreichung des Antrags, dass eine Maklervollmacht vorliegt und, dass die Dokumentenübergabe, Angaben des Kunden etc. korrekt erfolgt bzw. erfasst worden sind. Den entsprechenden Passus findest Du in den Anträgen unter „Abschlusserklärung des Maklers“.

Der Abschluss ohne Unterschrift ist gültig für die Tarife:

  • Stationär (SZ, SZE, SZR)
  • Zahn (ZE50/70/90, ZBE, BZGU20)

Die Produktdetails sind jeweils hier zu finden:

 

Hinweise zum Umgang mit den Antragsformularen:

  • Alle PDF-Anträge haben eine Rechenfunktion.
  • Die PDF-Vorlage sollte zunächst abgespeichert werden.
  • Mit Eingabe von Geburtsdatum, Versicherungsbeginn und Tarifauswahl wird der korrekte Gesamtbeitrag automatisch angedruckt.
  • Der Beitrag wird auch in die Individuelle Vertragsinformation (IVI) innerhalb des VVG-Pakets automatisch übertragen.

 

Weitere Vorgaben:

  • Es gelten die bekannten Höchsteintrittsalter.
  • Die Gesundheitsfragen verändern sich nicht.
  • Bei der Einwilligung zur Schweigepflichtentbindung ist nur die Option „Individuelle Zustimmung“ (im Standard-Antrag Möglichkeit 2) abgedruckt. Das heißt: Wir informieren den Kunden individuell vor jeder Arztanfrage.
  • Die Anträge gelten ab sofort und sind bis 31.12.2020 nutzbar. Sie haben ein integriertes Verfallsdatum.